Kritische Infrastrukturen (KRITIS) bilden die Grundlage für die Funktionsfähigkeit moderner Gesellschaften. Die Schädigung Kritischer Infrastrukturen kann zum Verlust von Menschenleben, zur Beeinträchtigung der physischen und psychischen Gesundheit von Menschen, zur Schädigung des Wirtschaftssystems, zur Beeinträchtigung der öffentlichen Ordnung sowie zur Schädigung der Umwelt führen.
Die Gefahr einer kriminellen Verwendung oder der Durchführung von terroristischen Anschlägen mit Drohnen ist real. Die Verantwortung für den sicheren Betrieb Kritischer Infrastrukturen liegt bei den privaten und öffentlichen Betreibern dieser Infrastrukturen. Der Staat übernimmt die Gewährleistungsverantwortung und schafft in dieser Funktion Rahmenbedingungen, die den Schutz Kritischer Infrastrukturen generell sicherstellen.

Aufgrund der hohen Bedeutung Kritischer Infrastrukturen für die Bevölkerung, einer sich schnell verändernden Gefahrenlage sowie einer zunehmenden Verwundbarkeit der Infrastruktursysteme, insbesondere durch eine steigende gegenseitige Abhängigkeit, können dennoch zusätzliche Schutzmaßnahmen über alle Sektoren und Branchen hinweg erforderlich werden.

Den wichtigsten Beitrag zur Aufrechterhaltung der Versorgung der Bevölkerung können die Betreiber Kritischer Infrastrukturen selbst leisten. Nur sie haben stetig Zugang zu ihren Infrastruktursystemen und können präventive Schutzmaßnahmen umsetzen, die Versorgungsausfälle verhindern oder deren Schadensausmaß reduzieren.